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Bußgelder fürs Dampfen: Welche Strafen drohen?

Michael
Rezension von: Michael

Ein Bußgeld fürs Dampfen im Nichtraucherbereich kommt für viele überraschend – vor allem, weil E-Zigaretten rechtlich nicht überall genau wie Tabakzigaretten behandelt werden, in der Praxis aber oft ähnlich sanktioniert werden. Dieser Leitfaden erklärt, welche Strafen beim Vapen in Deutschland drohen, wie Behörden typischerweise vorgehen und wie Sie Konflikte in der Öffentlichkeit von vornherein vermeiden.

1. Rechtliche Grundlagen: Wann ist Dampfen bußgeldbewehrt?

1.1 Bundesrecht vs. Landesrecht – warum es so unübersichtlich wirkt

In Deutschland gibt es kein einheitliches „E-Zigarettengesetz“, das alle Situationen regelt. Entscheidend sind:

  • die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer (Regeln in Gaststätten, Behörden, Schulen usw.),
  • Sondervorschriften für Verkehrsmittel (z.B. Hausordnungen der Bahn, ÖPNV-Satzungen),
  • das Bundesrecht zu Produkten und Steuern wie das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG),
  • Hausrecht privater Betreiber (Restaurants, Clubs, Büros, Einkaufszentren).

Die meisten Landesgesetze definieren „Rauchen“ primär für Tabakprodukte. Viele Behörden und Betreiber beziehen E-Zigaretten aber über Hausordnungen ausdrücklich ein, um den Schutz von Nichtrauchern sicherzustellen. Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert in der Praxis ein Bußgeld, auch wenn das Wort „E-Zigarette“ im Gesetzestext nicht auftaucht.

1.2 Produktvorschriften: Warum illegale Geräte ein zusätzliches Risiko sind

Das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) regelt unter anderem:

  • maximale Füllmenge von 2 ml für Einweg-E-Zigaretten,
  • Inhaltsstoffverbote (z.B. bestimmte Vitamine oder koffeinhaltige Zusätze),
  • Verbot der kostenlosen Abgabe von nikotinhaltigen E-Zigaretten.

Wer mit offensichtlich nicht konformen Geräten in Kontrollen auffällt – etwa sehr großen Einweg-Geräten mit vielen Millilitern Liquid – riskiert, dass die Ware eingezogen wird und zusätzlich steuer- oder ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet werden. Laut Zollverwaltung werden insbesondere Produkte ohne korrekte Steuerkennzeichnung verstärkt kontrolliert.

2. Typische Bußgeldtatbestände beim Dampfen

2.1 Dampfen in ausgewiesenen Nichtraucherzonen

In vielen Nichtraucherbereichen (z.B. Restaurants, Behördengebäude, Krankenhäuser) verbieten Hausordnungen das Dampfen ausdrücklich mit. Verstöße werden häufig genauso behandelt wie Tabakrauch:

  • Verwarnung durch Personal oder Sicherheit,
  • Hausverbot im Wiederholungsfall,
  • in einigen Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeld.

In der Praxis berichten Gastronomen, dass Bußgelder vor allem dann verhängt werden, wenn Beschwerden von Gästen eingehen und das Personal keine klare Linie durchsetzt. Klare „No Smoking / No Vaping“-Beschilderung reduziert Konflikte spürbar.

2.2 Öffentlicher Nahverkehr, Fernverkehr und Bahnhöfe

Im Bereich von Bus und Bahn gelten strengere Maßstäbe. Verkehrsunternehmen untersagen das Dampfen in ihren Beförderungsbedingungen und Hausordnungen nahezu ausnahmslos – auch in Bereichen, in denen früher Raucherzonen existierten.

Im verlinkten Ratgeber zu Dampfen in Bus & Bahn wird detailliert erklärt, welche Regeln in Zügen, Bussen und auf Bahnsteigen gelten und welche Rolle das Hausrecht der Betreiber spielt. Wichtig: Auch überdachte oder teilweise geschlossene Eingangsbereiche können als „Innenraum“ gewertet werden, in dem Dampfen untersagt ist.

Informieren Sie sich zudem, welche Regeln für das Dampfen auf Konzerten und Festivals gelten.

Typische Folgen bei Verstoß:

  • Ermahnung durch das Zugpersonal,
  • Ausschluss von der Beförderung im Wiederholungsfall,
  • Vertragsstrafe oder Bußgeld, deren Höhe sich nach den Beförderungsbedingungen und dem örtlichen Ordnungsrecht richtet.

2.3 Dampfen am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz greifen zusätzlich arbeitsrechtliche Regeln und das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Viele Unternehmen behandeln E-Zigaretten in Betriebsvereinbarungen ausdrücklich wie Tabakrauch:

  • Dampfen nur in ausgewiesenen Raucherzonen,
  • Verbot in Büros, Konferenzräumen, Fahrzeugen des Unternehmens.

Der Artikel „Dampfen am Arbeitsplatz: Rechte und Pflichten für Vaper“ zeigt anhand typischer Szenarien, wie Unternehmen mit dem Thema umgehen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, im Extremfall Kündigung) sind möglich, wenn trotz klarer Anweisung weiter im Büro gedampft wird. Zusätzlich können Bußgelder drohen, wenn gegen landesrechtliche Nichtraucherschutzvorschriften verstoßen wird.

2.4 Jugendschutz und Abgabeverbote

E-Zigaretten dürfen in Deutschland nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies ergibt sich aus dem Jugendschutzrecht sowie den flankierenden Vorschriften im Tabakerzeugnisrecht. Für Verstöße drohen insbesondere Händlern empfindliche Bußgelder und im Wiederholungsfall auch gewerberechtliche Konsequenzen.

Für volljährige Nutzer ist vor allem relevant: Viele Händler setzen das Altersverbot durch Maßnahmen wie den DHL Ident-Check um, bei dem der Zusteller das Alter prüft und eine Ausweiskontrolle vornimmt. Wer bei der Zustellung nicht anwesend ist oder keinen Ausweis vorlegen kann, riskiert Rücksendungen und Verzögerungen, jedoch kein eigenes Bußgeld.

3. Wie hoch können Bußgelder fürs Dampfen ausfallen?

3.1 Orientierung: Spannweite der Geldbußen

Die konkrete Höhe eines Bußgeldes richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und der Schwere des Verstoßes. Aus der Praxis ergibt sich grob folgende Spannweite:

  • geringfügige Verstöße (einmaliges Dampfen in klar gekennzeichnetem Nichtraucherbereich): meist Verwarnung, teils 10–50 Euro,
  • wiederholte oder vorsätzliche Verstöße trotz Aufforderung: häufig 50–150 Euro,
  • Verstöße in besonders geschützten Bereichen (z.B. Kliniken, Schulen, Kindergärten): teils deutlich höhere Bußgelder, 150–500 Euro sind keine Seltenheit.

Diese Werte orientieren sich an Erfahrungsberichten aus der Branche und den Bußgeldkatalogen zum Nichtraucherschutz einzelner Länder. Sie sind keine bundeseinheitlichen Pauschalen, sondern zeigen, in welchem Rahmen sich Verfahren üblicherweise bewegen.

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3.2 Zusatzrisiken: Steuerrecht und illegale Produkte

Neben ordnungsrechtlichen Bußgeldern spielen auch Steuerverstöße eine Rolle. Nach der Tabaksteuerreform werden E-Liquids und Nachfüllbehälter durch das Tabaksteuergesetz (TabakStG) besteuert – mit einem Steuersatz, der von 0,16 Euro pro Milliliter schrittweise auf 0,32 Euro pro Milliliter steigt.

Wer bewusst nicht versteuerte Produkte aus dem Ausland bezieht oder ohne Steuerzeichen in Verkehr bringt, riskiert:

  • Einziehung der Ware durch den Zoll,
  • Nachforderung der Steuer,
  • zusätzlich Bußgelder oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Der Branchenbericht des Verbandes des eZigarettenhandels (VdeH) weist darauf hin, dass der Schwarzmarkt im E-Zigarettenbereich wächst und damit auch das Risiko für Verbraucher, unwissentlich nicht versteuerte oder nicht konforme Produkte zu erwerben. Wer konsequent bei offiziell registrierten und besteuerten Produkten bleibt, minimiert dieses Risiko deutlich.

3.3 Häufiger Irrtum: „Illegale Einweggeräte sind nur für den Händler ein Problem“

Ein weit verbreiteter Mythos lautet, dass beim Besitz größerer, in Deutschland nicht zugelassener Einweggeräte nur der Händler ein Risiko trägt. In der Praxis zeigt sich jedoch:

  • Werden Geräte ohne Steuerkennzeichnung oder mit offensichtlich nicht zulässigen Spezifikationen (z.B. deutlich über 2 ml Füllmenge) etwa bei Kontrollen am Bahnhof gefunden, kann der Zoll die Produkte einziehen.
  • Je nach Einzelfall prüfen die Behörden, ob ein Verstoß gegen Steuer- oder Tabakrecht vorliegt.

Die Kombination aus Einziehung der Geräte, eventueller Nachbesteuerung und ordnungsrechtlichem Verfahren macht solche Situationen für Verbraucher unnötig riskant. Rechtssicher ist die Nutzung von Produkten, die die 2-ml-Grenze einhalten und nachweislich den deutschen und EU-Vorgaben entsprechen.

4. Praxis: Wie kommt es überhaupt zum Bußgeld?

4.1 Realität der Kontrollen: Beschwerden sind der Hauptauslöser

Erfahrungen von erfahrenen Dampfern und Ladenmitarbeitern zeigen ein klares Muster: Nur selten laufen Ordnungskräfte systematisch durch Lokale und Bahnhöfe, um gezielt Dampfer zu suchen. Die meisten Verfahren entstehen, weil sich andere Personen beschweren. Typische Auslöser sind:

  • stark sichtbare Dampfwolken in geschlossenen Räumen,
  • Dampfen in unmittelbarer Nähe von Kindern,
  • Dampfen in Bereichen mit klarer Verbotsbeschilderung.

Deshalb ist es in der Praxis entscheidend, wie rücksichtsvoll jemand agiert. Wer unauffällig dampft, lokale Regeln respektiert und bei Hinweisen sofort reagiert, reduziert das Risiko von Beschwerden und damit auch Bußgeldern deutlich.

4.2 Entscheidungsbaum: Ist Dampfen hier riskant?

Die folgende Entscheidungslogik hilft, Situationen schnell einzuschätzen:

  1. Ist der Bereich als Nichtraucherzone gekennzeichnet?
    • Ja → Dampfen unterlassen oder explizit nachfragen.
    • Nein → weiter zu 2.
  2. Handelt es sich um Bus, Bahn, Bahnhof oder ÖPNV-Haltestelle?
    • Ja → Hausordnungen verbieten Dampfen fast immer → unterlassen.
    • Nein → weiter zu 3.
  3. Sind Kinder, Kranke oder besonders schutzbedürftige Personen in unmittelbarer Nähe?
    • Ja → aus Rücksicht Abstand nehmen oder nicht dampfen.
    • Nein → weiter zu 4.
  4. Ist der Bereich überdacht oder (teil-)geschlossen, z.B. Eingangsbereich, Bahnsteigunterstand?
    • Ja → erhöhtes Risiko, als „Innenraum“ behandelt zu werden → besser einige Meter weggehen.
    • Nein → unter freiem Himmel ist Dampfen meist weniger problematisch, solange das Hausrecht (z.B. Stadionordnung) nicht anderes regelt.

Dieser Entscheidungsbaum ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber, typische Konfliktsituationen frühzeitig zu erkennen.

4.3 Typische Szenarien aus der Praxis

Szenario Rahmenbedingungen Risiko eines Bußgeldes Besseres Verhalten
Dampfen im vollen Restaurant Innenraum, Hausordnung mit Rauchverbot, Gäste dicht gedrängt Hoch – Beschwerden und Ordnungsamt möglich Vorher beim Personal fragen, ggf. vor die Tür gehen
Dampfen im leeren Bahnhof spät abends Überdachter Bahnsteig, Hausordnung der Bahn, kaum Personen Mittel – je nach Kontrolldichte, Hausrecht eindeutig Nur in ausgewiesenen Bereichen dampfen oder deutlich außerhalb des Bahnhofs
Dampfen vor der Bürotür im überdachten Eingangsbereich Teilweise geschlossener Bereich, Kolleginnen und Kollegen gehen vorbei Mittel bis hoch – kann als Innenraum gewertet werden Einige Meter weg von der Eingangstür, unter freiem Himmel
Dampfen im Park unter freiem Himmel Öffentlich, keine speziellen Verbotszonen, ausreichend Abstand zu anderen Gering – vorbehaltlich lokaler Satzungen Auf Abstand achten, keine Dampfwolken direkt in andere hinein

Diese Beispiele basieren auf Erfahrungswerten aus der Community und der Praxis von Ordnungsämtern. Sie zeigen, wie stark das konkrete Umfeld die Bewertung beeinflusst.

5. Einspruch gegen Bußgelder: Wann lohnt er sich?

5.1 Formale Anforderungen und Fristen

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, findet darin eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Fristangabe. Üblich ist eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch, gerechnet ab Zustellung. Innerhalb dieser Zeit sollte folgendes erfolgen:

  1. Bescheid sorgfältig lesen: Welcher Tatvorwurf? Wann und wo soll der Verstoß stattgefunden haben? Welche Rechtsgrundlage wird genannt?
  2. Unterlagen sammeln: Fotos vom Ort (z.B. fehlende Beschilderung), Notizen zur Situation, Kontaktdaten von Zeugen.
  3. Fristgerechten Einspruch einlegen: Kurz, sachlich, schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).

Behörden sind oftmals bereit, klärende Unterlagen nachzureichen, wenn sie frühzeitig angekündigt werden. Eine gute Dokumentation erhöht die Chancen, dass unklare oder fehlerhafte Bescheide korrigiert werden.

5.2 In welchen Fällen bestehen realistische Erfolgsaussichten?

Typische Konstellationen, in denen ein Einspruch Erfolg haben kann:

  • Unklare oder fehlende Beschilderung: Wenn aus Fotos klar hervorgeht, dass am Eingang keine „Rauchen/Dampfen verboten“-Hinweise angebracht waren.
  • Verwechslung von Personen: Etwa wenn mehrere Personen in einer Gruppe dampfen und unklar ist, wer konkret den Vorwurf betrifft.
  • Fehlerhafte Rechtsgrundlage: Wenn im Bescheid auf eine Norm verwiesen wird, die auf E-Zigaretten offensichtlich nicht zutrifft oder nicht in der genannten Situation gilt.

Je höher das Bußgeld und je komplexer der Fall, desto sinnvoller ist eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, insbesondere mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht oder Ordnungswidrigkeiten.

5.3 Welche Unterlagen in der Praxis helfen

Erfahrungsgemäß haben sich folgende Unterlagen als hilfreich erwiesen:

  • Zeitgestempelte Fotos des Ortes, möglichst aus mehreren Perspektiven (z.B. Sicht des Gastes beim Betreten einer Gaststätte).
  • Zeugenaussagen von Begleitpersonen, kurz und sachlich.
  • Kopie der Hausordnung oder Beförderungsbedingungen, falls sie den Fall stützen.

Insbesondere bei Dampfern am Arbeitsplatz können auch interne Dokumente wie Betriebsvereinbarungen wichtig sein, um zu zeigen, welche Regeln zum Zeitpunkt des Vorfalls galten.

Bußgelder fürs Dampfen: Welche Strafen drohen?\n

6. Strategien, um Bußgelder von vornherein zu vermeiden

6.1 Grundregeln für verantwortungsvolle Dampfer

Wer im öffentlichen Raum dampft, kann mit wenigen Verhaltensregeln einen Großteil der Konflikte vermeiden:

  • Immer fragen, wenn unsicher: Kurz beim Personal nachfragen, ob Dampfen erlaubt ist.
  • Abstand halten: Mindestens 2–3 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere zu Kindern, Schwangeren und Personen mit offensichtlichen Atemwegsproblemen.
  • Eingangsbereiche meiden: Einige Meter von Türen, Fensterfronten und Haltestellen weggehen, um nicht doch in einer „quasi-Indoor“-Zone zu stehen.
  • Beschilderung ernst nehmen: „No Smoking“-Schilder gelten in der Praxis oft ausdrücklich oder stillschweigend auch für E-Zigaretten.
  • Geräusch- und Geruchsrücksicht: Stark aromatisierte Liquids in sehr dichten Menschenmengen nach Möglichkeit vermeiden.

Viele erfahrene Nutzer tragen zusätzlich eine nikotinfreie E-Zigarette oder ein kleines Pod-System mit dezenter Dampfentwicklung bei sich. Das ermöglicht in Situationen, in denen sie nicht sicher sind, zu einem weniger auffälligen Setup zu wechseln oder bewusst zu pausieren.

6.2 Tipps speziell für Unternehmen und Gastronomen

Für Betriebe geht es vor allem darum, Konflikte zu minimieren und rechtssicher aufzutreten. Bewährt haben sich folgende Maßnahmen:

  • Klare, einheitliche Beschilderung an allen Eingängen („Rauchen und Dampfen verboten“ bzw. „Rauchen und Dampfen nur in der ausgewiesenen Zone“).
  • Kurze interne Leitlinie: ein zweiseitiges Merkblatt für Mitarbeitende, wie sie auf Verstöße hinweisen und wie sie Konflikte deeskalieren.
  • Schulung mit praktischen Beispielen: z.B. Rollenspiele, wie Servicekräfte höflich, aber klar auf ein Verbot hinweisen.

Erfahrungswerte aus der Branche zeigen, dass Betriebe, die solche Standards einführen, Konflikte und Beschwerden um deutlich mehr als 50 % reduzieren. Das senkt auch das Risiko, dass Ordnungsämter wegen wiederholter Verstöße stärker durchgreifen.

6.3 Umwelt- und Entsorgungsaspekte im Blick behalten

Ordnungswidrigkeiten können nicht nur durch das Dampfen selbst, sondern auch durch unsachgemäße Entsorgung entstehen. Einweg-E-Zigaretten enthalten Batterien und fallen unter das deutsche Batteriegesetz (BattG). Händler sind verpflichtet, Altbatterien und entsprechende Produkte zurückzunehmen.

Wer Einweg-E-Zigaretten einfach im Restmüll oder in der Umwelt entsorgt, verstößt gegen Entsorgungsregeln und trägt zu einem schlechten Image der Community bei. Viele Fachhändler nehmen gebrauchte Geräte kostenlos zurück und führen sie über die zuständigen Rücknahmesysteme dem Recycling zu.

7. Gesundheitliche Einordnung und Risikoabwägung

7.1 Was sagen Behörden zum Risiko von E-Zigaretten?

Für die Entscheidung, ob und wie verantwortungsvoll gedampft wird, ist auch die gesundheitliche Einordnung relevant. Das Bundesinstitut für Risikobewertung kommt in seinen Stellungnahmen zu E-Zigaretten zu dem Schluss, dass das gesundheitliche Risiko von E-Zigaretten nach heutigem Kenntnisstand deutlich unter dem von Tabakzigaretten liegt. Gleichzeitig betont das BfR, dass insbesondere Langzeitwirkungen noch nicht abschließend bewertet sind und dass Nicht-Raucher nicht zum Konsum angeregt werden sollten.

Systematische Übersichtsarbeiten in der Cochrane Library kommen zu dem Ergebnis, dass E-Zigaretten mit Nikotin erwachsenen Rauchern beim Rauchstopp oft wirksamer helfen als klassische Nikotinersatztherapien. Diese Daten beziehen sich auf erwachsene Raucher mit Wechselabsicht und sind nicht auf Jugendliche oder Nichtraucher übertragbar.

Eine große deutsche Bevölkerungsstudie, die DEBRA-Studie, zeigt, dass der überwiegende Teil der E-Zigaretten-Nutzerinnen und -Nutzer erwachsene (Ex-)Rauchende sind, die den Tabakkonsum reduzieren oder komplett beenden möchten. Das stützt einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Produkt, nimmt aber nichts daran, dass in Nichtraucherzonen lokale Regeln einzuhalten sind.

7.2 Warum Rücksicht auch rechtlich sinnvoll ist

Aus rechtlicher Sicht spielt Rücksichtnahme eine doppelte Rolle:

  • Sie reduziert Beschwerden und damit das Risiko von Kontrollen und Bußgeldverfahren.
  • Sie stärkt das Bild verantwortungsbewusster Dampfer in der Öffentlichkeit, was bei zukünftigen Gesetzesdebatten eine Rolle spielen kann.

Wer konsequent Rücksicht nimmt, lokale Regeln respektiert und sich an die Produktvorgaben aus TabakerzG und TabakStG hält, bewegt sich in der Regel in einem rechtssicheren Rahmen und vermeidet teure Fehltritte.

8. Praktische Checkliste: So vermeiden Sie Bußgelder beim Dampfen

Zum Abschluss eine kompakte Checkliste für den Alltag:

  1. Vor dem Dampfen immer kurz umsehen: Gibt es Verbots- oder Hinweisschilder? Handelt es sich um Bahnhof, Bus, Bahn oder Krankenhaus? Wenn ja: Dampfen unterlassen.
  2. Bei Unsicherheit fragen: Kurz das Personal oder das Service-Team ansprechen.
  3. Abstand halten: Mindestens 2–3 Meter zu anderen Personen, besonders zu Kindern und erkennbar empfindlichen Personen.
  4. Eingänge freihalten: Nicht direkt vor Türen, unter Vordächern oder in Unterständen dampfen.
  5. Nur legale Produkte nutzen: Füllmenge, Nikotinstärke und Steuerkennzeichnung beachten. Keine auffällig übergroßen Einweggeräte aus zweifelhaften Quellen.
  6. Bußgeldbescheid nicht ignorieren: Frist prüfen, Einspruchsmöglichkeiten abwägen, Unterlagen sammeln.
  7. Entsorgung korrekt vornehmen: Einweg-Geräte über Rücknahmestellen oder Händler entsorgen, nicht im Restmüll.

Wer diese Punkte beachtet, senkt das Risiko eines Bußgeldes erfahrungsgemäß deutlich und trägt dazu bei, dass Dampfen als erwachsene, verantwortungsvolle Verhaltensweise wahrgenommen wird.


Wichtiger Hinweis (Disclaimer)

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information rund um rechtliche Fragen zum Dampfen in Deutschland. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und kann die Besonderheiten des Einzelfalls nicht berücksichtigen. Bei konkreten Bußgeldbescheiden oder rechtlichen Unsicherheiten sollte immer eine qualifizierte Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

Quellen

Michael

Rezension von: Michael

Hallo! Ich bin Michael vom offiziellen ELFBAR Germany Team.
Als leidenschaftlicher Vaper und ehemaliger Raucher kenne ich die Herausforderungen des Umstiegs aus eigener Erfahrung.
Hier im Blog teile ich praktische Tipps, beantworte eure Fragen und halte euch über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden.
Gemeinsam machen wir Vaping einfach und verständlich!

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